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Ausschuss für Schule, Bildung und Familie · 105/2026 · 21. Juni 2026 · Wichtigkeit 4/5

Phaseweise Einführung der Ganztagsbetreuung in Espelkamp

Sitzung steht noch aus
Di, 23.06.2026 16:00 Uhr Ausschuss für Schule, Bildung und Familie
Was bedeutet das für Espelkamper?
Ab 2026/2027 haben Grundschulkinder in Espelkamp Anspruch auf Ganztagsbetreuung – inklusive Ferienbetreuung.

Worum geht es?

Der Stadtrat berät über die Anpassung der Satzung zur Regelung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen, um den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab dem Schuljahr 2026/2027 umzusetzen. Dabei sollen insbesondere die Ferienbetreuung und Teilnahmevoraussetzungen überarbeitet werden.

Hintergrund

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt stufenweise für Kinder der ersten bis vierten Klassenstufe. Die Stadt hat die Weiterentwicklung des Offenen Ganztags bereits vorbereitet, doch müssen aktuelle Regelungen angepasst werden. Finanzielle Mittel für alle Ausbauvorhaben sind nach jetziger Einschätzung nicht ausreichend.

Was bedeutet das für die Stadt?

Details zur Finanzierung und konkreten Kosten sind noch nicht bekannt. Die Ferienbetreuung soll in den Oster-, Sommer- und Herbstferien schulstandortbezogen oder im Grundschulverbund Süd angeboten werden. Ergänzende Betreuungsangebote aus Jugendhilfe oder offener Kinderarbeit können eingebunden werden.

Was bedeutet das für Bürger?

Eltern von Grundschulkindern profitieren ab 2026/2027 vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Ferienbetreuung wird ausgebaut, allerdings bleiben weitere Details wie Beiträge oder genaue Umsetzung offen. Bestehende Strukturen reichen nach Ansicht der Verwaltung nicht aus, um den Anspruch vollständig zu erfüllen.

Argumente der Befürworter
  • Einhaltung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung
  • Erweiterung der Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder
  • Möglichkeit zur Einbindung von externen Jugendhilfeangeboten
Argumente der Kritiker
  • Unklare Finanzierung der zusätzlichen Angebote
  • Staatszuschüsse reichen nicht für alle Umsetzungskosten
  • Teilnahmevoraussetzungen könnten weiterhin an Kapazitäten gebunden sein

Häufige Fragen

Wann gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Anspruch stufenweise für Kinder der ersten Klassenstufe eingeführt.
Gilt die Ferienbetreuung auch in den Ferien?
Ja, der Rechtsanspruch umfasst grundsätzlich auch die Ferienzeiten.
Müssen Eltern zusätzliche Gebühren zahlen?
Die Elternbeiträge werden über die Satzung geregelt, konkrete Details sind noch nicht veröffentlicht.
Themen
GrundschulenKostenstrukturFerienbetreuung