Worum geht es?
Der Stadtrat berät über die Anpassung der Satzung zur Regelung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen, um den neuen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab dem Schuljahr 2026/2027 umzusetzen. Dabei sollen insbesondere die Ferienbetreuung und Teilnahmevoraussetzungen überarbeitet werden.
Hintergrund
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt stufenweise für Kinder der ersten bis vierten Klassenstufe. Die Stadt hat die Weiterentwicklung des Offenen Ganztags bereits vorbereitet, doch müssen aktuelle Regelungen angepasst werden. Finanzielle Mittel für alle Ausbauvorhaben sind nach jetziger Einschätzung nicht ausreichend.
Was bedeutet das für die Stadt?
Details zur Finanzierung und konkreten Kosten sind noch nicht bekannt. Die Ferienbetreuung soll in den Oster-, Sommer- und Herbstferien schulstandortbezogen oder im Grundschulverbund Süd angeboten werden. Ergänzende Betreuungsangebote aus Jugendhilfe oder offener Kinderarbeit können eingebunden werden.
Was bedeutet das für Bürger?
Eltern von Grundschulkindern profitieren ab 2026/2027 vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Ferienbetreuung wird ausgebaut, allerdings bleiben weitere Details wie Beiträge oder genaue Umsetzung offen. Bestehende Strukturen reichen nach Ansicht der Verwaltung nicht aus, um den Anspruch vollständig zu erfüllen.