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Ratssitzung · 88/2026 · 21. Juni 2026 · Wichtigkeit 4/5

Ladenöffnungen während „Sommer auf dem Anger“ erlaubt

Ergebnis noch nicht veröffentlicht
Die Sitzung (Mi, 06.05.2026 16:00 Uhr Ratssitzung) hat bereits stattgefunden, aber die Stadt hat das Ergebnis noch nicht im Ratsinformationssystem veröffentlicht.
Warum dauert das? →
Was bedeutet das für Espelkamper?
Während des „Sommer auf dem Anger“-Festes können Eltern mit Kindern im Zentrum Lebensmittel einkaufen.

Worum geht es?

Der Stadtrat Espelkamp erlaubt am 19. Juli 2026, während der Veranstaltung „Sommer auf dem Anger“, gezielte Ladenöffnungen in der Breslauer Straße, Gerhard-Wetzel-Straße und auf dem Wilhelm-Kern-Platz zwischen 13 und 18 Uhr. Die Regelung ersetzt eine aus dem Jahr 2019 stammende Verordnung und gilt nur für 2026.

Hintergrund

Der Stadtmarketing e. V. hat die Ausnahme beantragt, um die Attraktivität der Innenstadt zu steigern. Das Familienfest mit 20.000 m² Fläche bietet gastronomische Angebote, Animationen und Mitmachaktionen. Die Verwaltung begründet die Ladenschluss-Ausnahme mit dem Bedarf junger Familien nach Hygieneartikeln, dem Schutz des zentralen Versorgungsbereichs und der Stärkung der Stadtwerbung.

Was bedeutet das für die Stadt?

Die Verordnung gilt nur für das Jahr 2026 und ersetzt eine frühere Regelung. Konkrete Kosten oder die Anzahl betroffener Läden sind nicht genannt. Der zentrale Versorgungsbereich, einschließlich der „Neuen Mitte“ mit Lidl und Aldi, bleibt in der Regelung enthalten.

Was bedeutet das für Bürger?

Während des Festes können ausgewählte Läden in der Innenstadt geöffnet bleiben – vor allem für Eltern mit Kindern, die hygienische Bedarfe decken möchten. Ordnungswidrigkeit bei Missachtung kann Bußgelder bis zu 5.000 € bedeuten.

Argumente der Befürworter
  • Unterstützung des zentralen Versorgungsbereichs
  • Erhöhung der Attraktivität der Innenstadt für Familien
  • Deckung von Dringlichkeiten für Besucher mit Kindern
Argumente der Kritiker
  • Kritik an der Verknüpfung von Ladenöffnungen mit der Sonntagsruhe
  • Unklarheit, ob der Nutzen der Regelung überwiegt

Häufige Fragen

Wann und wo dürfen Läden geöffnet bleiben?
Am 19. Juli 2026 in der Breslauer Straße, Gerhard-Wetzel-Straße und auf dem Wilhelm-Kern-Platz zwischen 13 und 18 Uhr.
Gibt es Bußgelder bei Verstößen?
Ja, bis zu 5.000 Euro können als Geldbuße verhängt werden.
Warum wird der zentrale Versorgungsbereich ausgewählt?
Durch die gezielte Öffnung wird der Bezug zur Veranstaltung „Sommer auf dem Anger“ gestärkt und das Umsatzinteresse übertroffen.
Themen
BebauungsplanStadtentwicklung