Worum geht es?
Der Stadtrat Espelkamp erlaubt am 19. Juli 2026, während der Veranstaltung „Sommer auf dem Anger“, gezielte Ladenöffnungen in der Breslauer Straße, Gerhard-Wetzel-Straße und auf dem Wilhelm-Kern-Platz zwischen 13 und 18 Uhr. Die Regelung ersetzt eine aus dem Jahr 2019 stammende Verordnung und gilt nur für 2026.
Hintergrund
Der Stadtmarketing e. V. hat die Ausnahme beantragt, um die Attraktivität der Innenstadt zu steigern. Das Familienfest mit 20.000 m² Fläche bietet gastronomische Angebote, Animationen und Mitmachaktionen. Die Verwaltung begründet die Ladenschluss-Ausnahme mit dem Bedarf junger Familien nach Hygieneartikeln, dem Schutz des zentralen Versorgungsbereichs und der Stärkung der Stadtwerbung.
Was bedeutet das für die Stadt?
Die Verordnung gilt nur für das Jahr 2026 und ersetzt eine frühere Regelung. Konkrete Kosten oder die Anzahl betroffener Läden sind nicht genannt. Der zentrale Versorgungsbereich, einschließlich der „Neuen Mitte“ mit Lidl und Aldi, bleibt in der Regelung enthalten.
Was bedeutet das für Bürger?
Während des Festes können ausgewählte Läden in der Innenstadt geöffnet bleiben – vor allem für Eltern mit Kindern, die hygienische Bedarfe decken möchten. Ordnungswidrigkeit bei Missachtung kann Bußgelder bis zu 5.000 € bedeuten.