Worum geht es?
Die SPD/UA-Fraktion beantragt, den Neubau des Rathauses über einen Ratsbürgerentscheid zu entscheiden. Der Stadtrat berät den Antrag am 6. Mai 2026.
Hintergrund
Der Antrag basiert auf der hohen finanziellen Belastung (über 50 Mio. € über 25 Jahre) und verlangt direkte Bürgerbeteiligung. Die rechtliche Grundlage ist § 26 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, der den Rat berechtigt, Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung der Bürgerschaft vorzulegen.
Was bedeutet das für die Stadt?
Der Antrag wurde als Mitteilungsvorlage eingereicht. Konkrete Details zur Abstimmung (Wahlart, Zeitplan) oder Konsequenzen einer „Nein“-Stimmung sind noch nicht bekannt. Die Abstimmungfrage lautet: „Soll die Stadt Espelkamp ein neues Rathaus errichten?“.
Was bedeutet das für Bürger?
Sollte der Rat den Antrag billigen, können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger abstimmen. Die rechtliche Bindung hängt jedoch von der Teilnahmezahl am Referendum ab. Die Fragestellung ist klar formuliert und mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten.